Mandanteninformation zur elektronischen Arbeitsunfähigkeits­­­bescheinigung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,

sicherlich haben Sie schon von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gehört oder gelesen.

Die eAU wird seit dem 01.01.2023 von der Arztpraxis elektronisch verschlüsselt an die jeweilige Krankenkasse des/der Beschäftigten übermittelt. Der Arbeitgeber muss von nun an, ebenfalls elektronisch, die eAU von der Krankenkasse des/der Beschäftigten abrufen. Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil. Nicht beteiligt sind derzeit Privatärzte, Ärzte im Ausland und Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten.

Zukünftig wird von der Arztpraxis nur noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den/die Beschäftigte(n) ausgestellt. Für privat versicherte Mitarbeiter*innen ändert sich nichts, sie bekommen weiterhin drei Ausfertigungen.

Mitarbeiter*innen müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung somit zukünftig nicht mehr an ihre Krankenkasse und Arbeitgeber weiterleiten. Unabhängig davon müssen die Arbeitnehmer*Innen ihren Arbeitgeber weiterhin darüber unterrichten, dass sie arbeitsunfähig sind.

Um die eAU zukünftig digital abzurufen, empfehlen wir Ihnen, sofern noch nicht vorhanden, ein Benutzerkonto unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ anzulegen. Anschließend können Sie die eAU unter Angabe der jeweiligen Personalstammdaten bei der Krankenkasse abrufen. Bitte beachten Sie, dass die elektronische Rückmeldung der Krankenkasse bis zu maximal 14 Tagen dauern kann. In der Regel sollten die Rückmeldungen innerhalb von 3 bis 4 Werktagen vorliegen. Für Zwecke der monatlichen Entgeltabrechnungen, insbesondere möglicher U1-Erstattungs­anträge, sind wir dann auch zukünftig weiterhin auf die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten angewiesen.

Voraussichtlich ab März 2023 wird es mit der DATEV Lösung „DATEV Personaldaten“ eine bequemere Möglichkeit geben, die eAU‘s auf Basis der in DATEV hinterlegten Personalstammdaten abzufragen. Inwieweit die Rückmeldedaten anschließend für das Abrechnungssystem zur Verfügung gestellt werden können, wissen wir derzeit noch nicht, da sich die Programmlösung aktuell noch in der Entwicklung bzw. in der Pilotphase befindet. Sobald wir hierzu nähere Informationen von der DATEV erhalten, werden wir Sie erneut informieren.

Sollte die oben dargestellte Möglichkeit für Sie nicht praktikabel sein, oder Sie Fragen zum Vorgehen haben, stehen Ihnen unsere bekannten Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung.

Haben Sie Fragen, stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße & bleiben Sie gesund

Ihr Team von Korthäuer & Partner

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