Immobilien
Vielfältige Anlageobjekte: Immobilien
Vielfältige Anlageobjekte: Immobilien
Investitionen in Immobilien erfolgen von Privatpersonen und Unternehmen zur Eigennutzung oder als Vermögensanlage, mit kurzfristigem, spekulativem oder mit langfristigem Zeithorizont. In jedem Fall stellen die steuerlichen Regelungen wichtige Nebenbedingungen für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Investitionen dar. Auch weil die aktuelle Situation an den Finanzmärkten die Attraktivität von Immobilien als Kapitalanlage gesteigert hat, sind die Marktpreise in der jüngeren Vergangenheit spürbar gestiegen. Umso wichtiger ist es, Chancen und Risiken einer Investition unter Berücksichtigung der Rendite nach Steuern bei der Entscheidungsfindung zu kennen. Wir unterstützen unsere Mandanten seit Jahrzehnten bei der Planung und der steuerlichen Optimierung ihrer Immobilieninvestitionen.
Langfristige Investitionen erfordern vorausschauende Planung
Häufig erfolgt die Investition in Immobilien mit einer langfristigen Halteperspektive. Dies hängt mit den hohen Anschaffungskosten und insbesondere den hohen Transaktionskosten durch Grunderwerbsteuer, Notar, Makler und vieles mehr zusammen. Verknüpft wird dies meist mit entsprechend langfristigen Finanzierungskonzepten.
Wir beraten bereits bei der Planung der Investitionen und erstellen für Ihr Projekt eine individuelle, integrierte Planungsrechnung. Diese Planungsrechnung integriert über einen langfristigen Zeitraum monatsgenau die finanziellen Zu- und Abflüsse sowie die ertragsteuerlichen Effekte, sodass für jedes Jahr und für den gesamten Planungszeitraum die Rendite nach Steuern und die Liquiditätswirkung der Investition erkennbar werden. Auf dieser Grundlage lassen sich Chancen und Risiken klarer erkennen und Finanzierungskonditionen (Tilgung, Laufzeit etc.) an Ihre Anforderungen anpassen.
Sowohl im laufenden Betrieb (z. B. Instandhaltungsplanung) als auch bei der abschließenden Übertragung von Immobilien beraten wir unsere Mandanten, um die steueroptimale Umsetzung zu gewährleisten.
Neben dem Verkauf stellen die Schenkung bzw. die vorweggenommene Erbfolge bei Privatpersonen einen gängigen Weg der Übertragung von Immobilien dar. Die vorweggenommene Erbfolge, optional mit der Bestellung des Nießbrauchs an der Immobilie zugunsten des Erblassers, ermöglicht vielfach die steuerfreie Übertragung von Vermögen auf die Erben und die optimale Ausnutzung der Freibeträge.
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